1. Aufnahmegebühr
Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,-€ je Mitglied erhoben. Diese Aufnahmegebühr wird separat, nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages, vom Lastschriftkonto eingezogen.
2. Monatsbeitrag nach Sportangebot
Triathlon
- 17,- € / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich Breitensport
- 20,- € / Studenten im Bereich Breitensport
- 25,- € / Kinder 5. – 8. Klasse im Leistungssportbereich mit Wettkampfbetrieb
- 30,- € / Jugendliche 9. Klasse bis U23 im Leistungssportbereich mit Wettkampfbetrieb
- 25,- € / Erwachsene im Bereich Breitensport
- 12,- € / Schwimmen Senioren 60+ (1 mal pro Woche)
Lauf, Rad
- 12,- € / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten im Bereich Breitensport
- 25,- € / Kinder, Jugendliche und Erwachsene (U23) im Leistungssportbereich Lauf mit Wettkampfbetrieb
- 15,- € / Erwachsene im Bereich Breitensport
- 12,- € / Partnertarif (Sondertarif)
Zusatzbeiträge
- 5,- € / Zusatzbeitrag für Schwimmen (1 mal pro Woche)
- 5,- € / Zusatzbeitrag Spielbetrieb
Familientarif
Familienmitgliedschaft – ab 3 Personen (3 Ki. / 1 Erw.+2 Ki. / 2 Erw.+1 Ki.):
- 1. Mitglied: 100 % (vom höchsten Beitrag der Familie)
- 2. Mitglied: 75 % (vom zweithöchsten Beitrag)
- ab 3. Mitglied: je 25 % der weiteren Beiträge
Zusatzbeiträge und Sondertarife sind nicht rabattierbar!
Ruhende Mitgliedschaft 2,- €
Ruhende Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Gründe: lange Krankheit, längere berufliche Abwesenheit, auswärtiges Studentenpraktikum.
Fördermitgliedschaft
Fördermitgliedschaft für neue Fördermitglieder ab 01.01.2017 – ohne Nutzung der Sportangebote.
- 1,- € / Förderbeitrag M01
- 5,- € / Förderbeitrag M05
- 6,- € / Förderbeitrag M06
- beliebig höherer Beitrag (Nach Vereinbarung mit dem Vorstand.)
Die bestehenden Fördermitgliedschaften bleiben in ihrer Höhe unverändert!
3. Zahlungsmodalitäten
Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Einzug des Mitgliedsbeitrages von jedem Vereinsmitglied nur noch über das Bank-Einzugsverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 10. eingezogen. Rücklastschriftgebühren die das Vereinsmitglied zu vertreten hat, gehen zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 € zu Lasten des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt
für die 1. schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,-€ und für die 2. schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,-€ zu erheben.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.05.2016 – gültig ab 01.01.2017.