1. Aufnahmegebühr

Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,-€ je Mitglied erhoben. Diese Aufnahmegebühr wird separat, nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages, vom Lastschriftkonto eingezogen.

2. Monatsbeitrag nach Sportangebot

Triathlon

  • 19,- € / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich Breitensport
  • 23,- € / Studenten im Bereich Breitensport
  • 29,- € / Erwachsene im Bereich Breitensport
  • 28,- € / Kinder 5. – 8. Klasse im Leistungssportbereich mit Wettkampfbetrieb
  • 33,- € / Jugendliche 9. Klasse bis U23 im Leistungssportbereich mit Wettkampfbetrieb

Lauf

  • 14,- € / Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Bereich Breitensport
  • 14,- € / Studenten im Bereich Breitensport
  • 17,- € / Erwachsene im Bereich Breitensport
  • 28,- € / Kinder und Jugendliche 5. Klasse bis U23 im Leistungssportbereich mit Wettkampfbetrieb

Sonstige Tarife und Zuschläge

  • 13,- € / Schwimmen Senioren 60+ (1 mal pro Woche)
  • 7,50 € / Zusatzbeitrag für Schwimmen (1 mal pro Woche)

Familientarif

Familienmitgliedschaft – ab 3 Personen (3 Ki. / 1 Erw.+2 Ki. / 2 Erw.+1 Ki.):

  • 1. Mitglied: 100 % (vom höchsten Beitrag der Familie)
  • 2. Mitglied: 75 % (vom zweithöchsten Beitrag)
  • ab 3. Mitglied: je 25 % der weiteren Beiträge

Zusatzbeiträge und Sondertarife sind nicht rabattierbar!

Ruhende Mitgliedschaft 2,- €

Ruhende Mitgliedschaft durch Beschluss des Vorstandes. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Gründe: lange Krankheit, längere berufliche Abwesenheit, auswärtiges Studentenpraktikum.

Fördermitgliedschaft

Fördermitgliedschaft ohne Nutzung der Sportangebote.

  • 1,- € / Förderbeitrag M01
  • 5,- € / Förderbeitrag M05
  • 6,- € / Förderbeitrag M06
  • beliebig höherer Beitrag (Nach Vereinbarung mit dem Vorstand.)

3. Zahlungsmodalitäten

Aus organisatorischen Gründen erfolgt der Einzug des Mitgliedsbeitrages von jedem Vereinsmitglied nur noch über das Bank-Einzugsverfahren. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich zum 10. eingezogen. Rücklastschriftgebühren die das Vereinsmitglied zu vertreten hat, gehen zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von 1,50 € zu Lasten des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt
für die 1. schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5,-€ und für die 2. schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,-€ zu erheben.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.11.2024 – gültig ab 01.01.2025.