Weihnachts-Neujahrs-Gruß

Und wieder neigt sich ein anstrengendes Jahr mit ungeahnten Herausforderungen dem Ende, 2021 war erneut turbulent; es musste weiterhin improvisiert und vor allem motiviert werden. Ein weiteres Mal rang diese ungewöhnliche Zeit Durchhaltevermögen und Optimismus ab. Und sie machte einmal mehr sichtbar, dass der TC FIKO stolz und dankbar sein kann: Es ist ein gutes Gefühl zu spüren, dass die Mitglieder hinter ihrem Verein, ihrem TC FIKO stehen.

Es ist auch ein erleichterndes Gefühl zu wissen, dass all unsere Sponsoren und Förderer trotz eigener schwieriger Lage in ihrem Engagement nicht nachgelassen haben — ein Umstand, der den Rücken frei hielt und die Konzentration auf das Wesen unseres Tuns ausrichten lies: kontinuierlich und konzentriert zu trainieren!

Deshalb ist es nahezu folgerichtig, dass zum Ende des Jahres beachtliche Leistungen unserer Athleten zu vermerken sind: Weltmeisterschafts-Quali (Marathon), Europameisterschafts-Start (Cross), vordere Weltcup-Platzierung (DTU-Weltcup) sowie Medaillenplätze bei Deutschen Meisterschaften sind vorzeigbare Resultate, die stolz machen dürfen!

Auch dafür ist es ein guter Zeitpunkt all jenen zu danken, die die Voraussetzungen schaffen und zugleich jene zu motivieren, die diese Basis zu schätzen und in Leistung umzusetzen wissen, um die FIKO-Farben national und international zu präsentieren.

Nicht zu vergessen ist unsere im IGA-Park erfolgreich durchgeführte Triathlon-Veranstaltung „Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft Triathlon“, die auf Landesebene und darüber hinaus positive Resonanz fand und Empfehlung für nationales Klassements generierte! Das sind doch auch mal gute Aussichten!

Letztendlich ist das Jahresende auch ein guter Zeitpunkt, fern von Hektik und Zeitnot tief durchzuatmen, um Ruhe finden und Harmonie genießen zu können. Mit diesem Ausblick wünschen wir für die Weihnachtsfeiertage besinnliche Stunden, für das Neue Jahr vor allem Gesundheit, dazu jede Menge Freude, Motivation, Kraft und Durchhaltevermögen auf dem Weg zum Erfolg und natürlich das gewisse Quäntchen Glück, das ein jeder immer irgendwie gebrauchen kann. Optimistisch schauen wir nach vorn und freuen uns auf ein erfolgreiches Jahr 2022!

Der Vorstand des TC FIKO Rostock e.V.

Malte Propp und Tom Gröschel zeigen Spitzenleistungen

Nachdem sich Malte bei den Deutschen Crossmeisterschaften für die Cross EM in Dublin qualifiziert hatte, ging er vergangenen Sonntag mit seinen Teamkollegen an die Startlinie. Im einem großen Feld voller Spitzenläufern konnte sich Malte durch ein taktisch kluges Rennen auf den letzten Runden immer weiter nach vorne kämpfen und belegte am Ende den 32. Platz. Damit war er der beste Deutsche im Feld der unter 23jährigen Männer.

Schon die Woche davor freuten sich die Fikoaner über das Ergebnis vom Tom Gröschel beim Valencia Marathon. Nach Verbesserung im Halbmarathon, sollte auch hier eine neue Bestzeit, am besten die WM-Norm von 2:11:30 fallen. Und dieses Ziel sollte an diesem Tag erreichbar sein. Mit einer starken Zeit von 2:11:03 schraubte Tom seine Bestzeit mächtig nach unten und blieb auch deutlich unter der geforderten WM-Norm.

Wir gratulieren unseren beiden Spitzensportlern zu ihren außergewöhnlichen Leistungen und drücken die Daumen für die zukünftigen Rennen.

Malte Propp qualifiziert sich für die EM

Ein paar Tage mussten wir warten; jetzt ist es Gewissheit: Malte Propp hat sich am vergangenen Wochenende mit seinem vierten Platz in der U23 – Wertung beim Crosslauf in Pforzheim für die EM in Dublin qualifiziert. In einem packenden Rennen sicherte sich Malte, der in den USA trainiert, einen der 5 Startplätze am 12. Dezember. Der DLV schrieb hierzu auf ihrer Seite:

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) präsentiert am Donnerstag sein Team für die Cross-Europameisterschaften in Dublin. Im DLV-Aufgebot für Irland stehen 30 Läufer und Läuferinnen. Damit gehen sechs vollbesetzte Mannschaften an den Start. Angeführt wird das starke Team von der WM-Dritten Konstanze Klosterhalfen.

Wir gratulieren dem Läufer des TC FIKO Rostock und drücken ihm am 12. Dezember die Daumen!

Hinweise zur aktuellen Corona-Lage

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

liebe Übungsleiterinnen und Übungsleiter,

liebe Trainerrinnen und Trainer,

keinem von uns entgehen die aktuell wieder rasant steigenden Zahlen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie. Die sog. Vierte Welle erscheint heftiger als die davor und verlangt wiederrum erhebliche Einschnitte für uns allen. Bevor wir mit den nachfolgenden Hinweisen wichtige Informationen für den Besuch des Hallenschwimmbades „Neptun“ –die gleichermaßen für die Laufhalle Geltung entfalten- an euch weitergeben, gestattet mir ein paar Zeilen vorweg.

Die Corona-Pandemie stellte uns bisher alle vor gewaltige Aufgaben. Sie machte monatelang Ausnahme- zu Normalzuständen. So vielfältig die Auswirkungen waren und sind, so vielfältig erscheint darüber auch das Meinungsbild in der Gesellschaft. Wir leben in einer Demokratie. Jeder von uns hat deshalb das Recht, zu allen mindestens auch ihn persönlich betreffenden Umständen eine Meinung zu haben und diese zu äußern. Damit einher geht das Recht auf Akzeptanz und Toleranz auch gegenüber anders denkenden. Unser Verein zeichnete sich in den zurückliegenden Monaten durch eine enorme Solidarität aus. Wir hielten zusammen, obschon wir uns einander in den härtesten Zeiten kaum sehen und treffen konnten. Mit großer Freude habe ich festgestellt, dass es trotz dieser einschneidenden Erlebnisse und unterschiedlichen Meinungen darüber gelang, innerhalb unseres Vereins nicht über Sinn und „Unsinn“ von politischen und/ oder gesetzgeberischen Entscheidungen zu debattieren und diskutieren. Ich bin davon überzeugt, dass uns das auch in Zukunft gelingt.  

Wenn nun die maßgebliche Verordnungslage auch von uns als Sportverein wieder die Einhaltung von Regeln (einschließlich 2G) verlangt, haben wir uns daran zu halten, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

Ich wünsche euch allen eine besinnliche und schöne sowie gesunde Adventszeit.

Euer

Sven Zimmermann-Rieck

Hinweise zur Schwimmhallennutzung:

Mit der 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12.11.2021 wird das sogenannte „2-G-Erfordernis“ für weite gesellschaftliche Bereiche eingeführt. Ab der Corona-Warnstufe 3 („Orange“) können bestimmte „Angebote für den Publikumsverkehr“ im Innenbereich ab dem 19.11.2021 grundsätzlich nur noch für Geimpfte und Genesene in Anspruch genommen werden (vgl. § 1e Corona-LVO M-V)

Das bedeutet dies für den vereinsbasierten Sport im Hallenschwimmbad „Neptun“ (§ 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V):

1. Erwachsene
In den Corona-Stufen 3 („Orange“) und 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind (vgl. § 1e Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).


2. Kinder und Jugendliche
Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das 2-G-Erfordernis in der Corona-Stufe 3 („Orange“) nicht; die Sportausübung ist entsprechend den bisherigen Regelungen möglich.

In der Corona-Stufe 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich grundsätzlich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind. Hier ist allerdings nach Altersklassen zu differenzieren:

  • Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjahres
    Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Absatz 3, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
  • Kinder ab 7 Jahren und vor Vollendung des 12. Lebensjahres
    Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie ein Ausweisdokument und einen negativen Corona-Test vorlegen. Außerdem dürfen sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 4, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
  • Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres
    Angehörige dieser Altersgruppe können bereits geimpft werden. Dennoch werden sie unter bestimmten Voraussetzungen Geimpften und Genesenen befristet bis zum 31. Dezember 2021 gleichgesetzt: Sie müssen ein Ausweisdokument und einen negativen Corona-Test vorlegen und dürfen keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 5, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).

Außerdem gilt weiterhin:

1. Die allgemeinen Abstands- und Verhaltensregeln sind einzuhalten.

2. Maskenpflicht im gesamten Schwimmhallenkomplex bis zum Trainingsbeginn.

3. Der Aufenthalt im Eingangsbereich ist ausdrücklich untersagt!